AKTUELLE INFORMATIONEN
der Spvgg Herten e.V. 07
der Spvgg Herten e.V. 07
Ab dem 15.03.2021 darf der Amateur- und Freizeitsport unter freiem Himmel in folgender Konstellation stattfinden...
...mit höchstens fünf Personen, aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands Sport treiben. ...
Dies kann der Verein weder kontrollieren noch oragnisieren, deshalb gilt:
Aus organisatorischen Gründen untersagen wir vereinsseitig diese Möglichkeit. Somit verbleibt diese Regelung nur für das Privatleben und den Privatsport.
Ausnahme - Für die Jugend gilt: seit Anfang April rollt der Ball wieder im Katzenbusch für alle Spieler bis einschließlich 14 Jahren.
Das Hygienekonzept vom 15.03.2021
Information der Stadt Herten vom 25.02.2021:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern hat das Pandemiegremium getagt und beschlossen, dass aufgrund der steigenden Inzidenzwerte (82,5 %) und der erhöhten Erkrankungen durch die Mutationen die Hertener Sportstätten bis auf Weiteres geschlossen bleiben.
Sobald es eine positive Änderung bezüglich eventueller Öffnungen der Sportstätten gibt, werden wir auf diesem Weg unaufgefordert auf Sie zukommen. Solange bitten wir um Geduld!"
Bitte bleibt weiter gesund und meistert die Herausforderungen die Corona an uns alle stellt. Wir hoffen, dass ein Miteinander bald wieder möglich ist.
Der Vorstand
Liebe Mitglieder der DJK SPVGG Herten,
Wie ihr aus den Medien erfahren habt, werden ab dem 02.11.2020 sämtliche Sportstätten geschlossen. Darüber hinaus hat der FLVW den kompletten Spielbetrieb mit sofortiger Wirkung eingestellt.
FLVW stellt Spielbetrieb vorerst ein
Nach den jüngsten Beschlüssen der Bundes- und Landesregierung im Rahmen des Infektionsschutzes stellt der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) den Spielbetrieb in allen kreislichen und überkreislichen Jugend- und Amateurspielklassen vorerst ein. Darauf haben sich das Präsidium, die Vorsitzenden der 29 FLVW-Kreise sowie die spielleitenden Stellen aus dem Verbands-Jugend- und Verbands-Fußball-Ausschuss am Mittwochabend in einer Videokonferenz verständigt.
Die Unterbrechung gilt ab Donnerstag (29.10.2020) und vorerst bis zum Ende der Gültigkeitsdauer der neuen Coronaschutzverordnung. Betroffen sind davon alle Meisterschafts- und Pokalspiele sowie Freundschaftsspiele. „Im Vordergrund stehen jetzt die Gesundheit, die Vermeidung von Kontakten sowie die Unterbrechung von Infektionsketten. Wie im Frühjahr möchte und wird der Fußball seinen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten“, bekräftigten die FLVW-Funktionsträgerinnen und -träger unisono.
Wir schließen uns als Verein an und werden mit sofortiger Wirkung den Trainingsbetrieb in allen Abteilungen unterbrechen.
Bitte bleibt gesund und meistert die Herausforderungen die Corona zurzeit an uns alle stellt. Wir alle hoffen, dass es bald Lösungen gibt und ein Miteinander wieder möglich ist.
Der Vorstand
Verordnung der Stadt Herten vom 30.10.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
die neuen Auflagen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stellen uns alle vor großen Herausforderungen
und verlangen erneut viel von den Sportlerinnen und Sportlern, Funktionsträgern und im Sport Tätigen ab.
Dennoch gilt es, die Vorgaben zu erfüllen und die Regelungen der im Anhang beigefügten Coronaschutzverordnung
zu beachten und umzusetzen.
Daher gelten ab dem 02.11.2020 für Herten folgende Regelungen:
· Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in ALLEN öffentlichen UND privaten Sportanlagen,
Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig => Alle städtischen Sportanlagen
(Plätze, Hallen …) einschließlich der Freizeitanlage Westerholt sind ab dem 02.11.2020 bis mindestens 30.11.2020 geschlossen!
· Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen/Duschen/Umkleiden durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig. => Ausnahmebeispiel:
nur eine einzige Person darf z. B. das Vereinsheim reinigen, aufräumen oder wichtige Unterlagen aus dem Geschäftszimmer holen
· Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens 31.12.2020 untersagt
· Das Bewegen von Pferden ist lediglich aus Tierschutzgründen auch in geschlossenen Räumen zulässig.
· Schwimmen darf nur im Rahmen des Sportunterrichts der Schulen stattfinden.
· Individualsport ist nur allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes zulässig.
Im Sinne der Gesundheit aller bitte ich Sie darum, für die Einhaltung der Maßnahmen in Ihrem Verein Sorge zu tragen und Ihre Mitglieder,
Vorstände, Trainerinnen und Trainer entsprechend zu informieren und die Kontakte untereinander so gering wie möglich zu halten.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und wünsche Ihnen allen Gesundheit und Durchhaltevermögen
in dieser wirklich schwierigen Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Walter
Ansprechpartner im Verein sind:
Markus Jahn: 0172-4690122
(markus.jahn(at)djkspvggherten.de)
Daniela Klebeck: 0162-8593013
(daniela.klebeck(at)djkspvggherten.de) und
Thorsten Gringel: 0170 - 9601008
(thorsten.gringel(at)djkspvggherten.de)
Wir gehen weiter GEMEINSAM durch diese ungewohnte Zeit. Das Verhalten an der Platzanlage ist weiterhin äußerst vorbildlich. Wir freuen uns mehr und mehr wieder etwas Normalität einkehren zu lassen.